Anwalt gegen Windkraft

für Bürger, Bürgerinitiativen, Vereine, Städte und Gemeinden




Ein wesentlicher Teil der so genannten „Energiewende“ in Deutschland soll durch Windkraftanlagen realisiert werden. Windkraftenergieanlagen bedeuten aber gleichzeitig hohe Belastungen für Bürger und deren Anwesen durch Schallimmissionen, Schattenschlag und optische Beeinträchtigungen. Windkraftanlagen führen auch zu erheblichen Einbußen der Wertigkeit von Grundstücken und Häusern bis hin zur Unveräußerbarkeit.

Investoren und Befürworter der Windenergie berufen sich auf vermeintliche Umweltfreundlichkeit der Anlagen. Tatsächlich können Windkraftanlagen aber erheblich in naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Belange der Tier-und Pflanzenwelt eingreifen bis hin zur Zerstörung der Lebensräume und Tötung windkraftempfindlicher Arten.

Windkraftanlagen besitzen eine weitreichende Wirkung insbesondere aufgrund der stets zunehmenden Höhe und Rotordurchmesser der Anlagen. Derartige Anlagen können massiv das Orts- und Landschaftsbild verändern und vernichten. Bislang unberührte Landschaften werden durch die dominierenden Anlagen massiv in ihrem Wesen verändert und zerstört.

Meine Aufgabe sehe ich darin, aufgrund langjähriger Erfahrung Bürger, Bürgerinitiativen und Vereine aber auch Städte und Gemeinden zu beraten, in Regionalplanverfahren, Bauleitplanverfahren und Genehmigungsverfahren zu vertreten und auch entsprechende Gerichtsverfahren zu führen, um einzelne Windkraftanlagen und Windparks zu verhindern oder zumindest einen möglichst geringen Eingriff zu erreichen.

Kontakt

Rechtsanwalt Armin Brauns
Fuggerstraße 20 A

86911 Dießen am Ammersee Obermühlhausen

Tel. 0 81 96/99 86-153
armin.brauns@t-online.de


Mitglied im Deutschen Anwaltverein